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Ihr Notar in Hamm für notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen

Rechtsanwalt und Notar Andreas Rickert wurde im September 2013 zum Notariatsverwalter des Notars Günter Goinda ernannt und im Oktober desselben Jahres zum Notar mit Amtssitz in Hamm bestellt.

Gemäß § 1 der Bundesnotarordnung ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Die Aufgaben des Notars sind vielfältig, was sich insbesondere in den zahlreichen Rechtsgebieten widerspiegelt, in denen er tätig ist.

Immer, wenn es um besonders wichtige, einschneidende oder folgenschwere Rechtsgeschäfte geht, ist der Notar aufzusuchen, um eine optimale Beratung und rechtssichere sowie belastbare Regelung anhand der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu schaffen.

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Informationen zu Notarkosten und -gebühren

Notare sind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, für ihre Amtstätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vollständig zu erheben. Andere Vereinbarungen über den Kostenanspruch des Notars (Honorarvereinbarungen) sind unwirksam, gleichgültig, ob sich die getroffenen Absprachen auf den Kostenanfall, den Gebührensatz oder den Geschäftswert beziehen oder ob höhere oder geringere Gebühren vereinbart wurden.

Der Notar ist demzufolge nicht berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu unterschreiten – die freie Wahl des Notars soll nicht von der Aussicht auf einen günstigen Preis gelenkt werden. Die Höhe der Notargebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz und seinem Kostenverzeichnis (GNotKG) geregelt sind, richten sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäftes – auf den Umfang der Notartätigkeit kommt es dabei nicht an. Über die Kosten im konkreten Fall gibt Ihnen Notar Andreas Rickert auf Nachfrage gerne Auskunft.

Wichtige Tätigkeitsbereiche des Notars:

  • Immobilienrecht:Bei jeglichen Immobiliengeschäften ist der Notar aufzusuchen – darunter fallen nicht nur Kaufverträge, sondern beispielsweise auch Übertragungsverträge, Schenkungen von Immobilien, Erbbaurechtsverträge, Bestellungen und Löschungen von Grundschulden und Hypotheken sowie öffentliche Beglaubigung von Unterschriften. Kurzum: Bei nahezu allen Vorgängen, die das Grundbuch betreffen, ist der Notar zuständig.
  • Erbrecht:Im Erbrecht gestaltet und beurkundet der Notar Regelungen über die vorweggenommene Rechtsnachfolge unter Lebenden und Verfügungen von Todes wegen (also Testamente und Erbverträge), er stellt aber auch Erbscheinanträge. Darüber hinaus beurkundet der Notar Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten, damit eine verantwortungsvolle Vorsorge getroffen wird und die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen dafür sorgen können, dass die eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden und dem Betroffenen ein würdevoller letzter Lebensabschnitt ermöglicht wird.
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht:Im Rahmen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts gehören die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen sowie die Veräußerung und Abtretung von Gesellschaftsanteilen zum Aufgabenbereich des Notars. Die Anmeldung aller firmen- und gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, die in das Handelsregister einzutragen sind, erfolgt ausschließlich elektronisch über ihn.
  • Familienrecht:Im Familienrecht zählen Eheverträge (z. B. zum Güterstand) zu den beurkundungspflichtigen Geschäften, bei denen der Notar zur Seite steht. Aber auch Scheidungsfolgenvereinbarungen – soweit zulässig – oder Adaptionen gehören zu seiner Zuständigkeit.
  • Sonstige notarielle Tätigkeiten:Auch bei Vollmachten und Beglaubigungen von Ablichtungen mit Auslandsbezug wird häufig die notarielle Form gefordert, was das Spektrum der notariellen Tätigkeiten abrundet.

Rechtsanwalt und Notar Andreas Rickert Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Partner der Sozietät

Vita

  • geboren 1979
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • 2008 Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei Uebbert Brinkmann & Partner
  • 2011 Partner der Sozietät
  • 2011 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • September 2013 Ernennung zum Notariatsverwalter des Notars Günter Goinda (Hamm)
  • Oktober 2013 Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Hamm

Tätigkeitsschwerpunkte

  • notarielle Tätigkeiten
  • Bau-und Architektenrecht
  • Öffentliches Baurecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen AnwaltVerein e.V.
  • Mitglied im Verband Deutscher AnwaltsNotare e. V.
  • Mitglied der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V.

Fortbildungsbescheinigungen des DAV

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