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Rechtsanwalt für allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht in Hamm und Sendenhorst

Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung.

Eine Unterschrift ist schnell unter einen Vertrag gesetzt. Über die rechtlichen Konsequenzen werden sich viele erst nach dem Unterzeichnen bewusst. Unser Rat: Lassen Sie jeden Vertrag von unseren Anwälten für Vertragsrecht überprüfen, sei es ein Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Werkvertrag. Aber auch nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen des Vertragsrechts zur Seite, etwa, wenn der Vertragspartner seine verbindlichen Leistungen nicht erbringt.

Ihr Anwalt für Vertragsrecht informiert

Das Schließen von Verträgen gehört zum Alltag. Doch oft lauern juristische Fallen, aus denen Sie ohne einen Anwalt für Vertragsrecht nur schwer wieder herauskommen. Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, mit denen sich unsere Mandanten häufig an unsere Kanzlei wenden:

Was gehört zum Vertragsrecht?

Das Rechtsgebiet des allgemeinen Vertragsrechts umfasst alle Belange, die das Zustandekommen, die Abwicklung und die Verletzung von Verträgen betreffen.

Was ist bei einer Kündigung im Vertragsrecht zu beachten?

Grundsätzlich gilt für die Kündigung eines Vertrags die festgesetzte Kündigungsfrist. Diese darf nicht länger als drei Monate dauern. Außerhalb dieser Frist ist eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen erlaubt. In diesem Fall handelt es sich um ein Sonderkündigungsrecht. Beispiele sind der Wechsel des Strom- und Gasanbieters, sollte dieser der Preise erhöhen, oder eine Mieterhöhung.

Wann ist ein Rücktritt von einem Vertrag möglich?

Kurz nach einem Vertragsabschluss kann eine Partei von dem Vertrag zurücktreten. Zu beachten sind die jeweiligen Rücktrittsfristen. Der Vertragsrücktritt ist nicht mit dem Verbraucherwiderruf gleichzusetzen.

Allgemeines Zivilrecht – auch hier unterstützen wir Sie ziel- und lösungsorientiert

Im Zivilrecht sind wir in allen Bereichen tätig, wobei wir ein besonderes Augenmerk auf komplexe Sachverhalte und komplizierte rechtliche Zusammenhänge gelegt haben, unabhängig vom speziellen Rechtsgebiet.

Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten beim Abschluss von Kauf-, Miet-, Werk- und Gesellschaftsverträgen. Gleichermaßen umfasst unser Angebot die Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Vertretung in Haftungsfällen, Dauerschuldverhältnisse aller Art sowie die Gestaltung von Vertragswerken oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne geben wir Ihnen in einer Rechtsberatung eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um alle weiteren juristischen Schritte, wenn es nötig ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie uns anrufen, eine E-Mail schicken oder das Kontaktformular nutzen.

Weitere Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei abdeckt, sind unter anderem das Arbeitsrecht und Erbrecht.

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