Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Forderungseinzug Forderungsmanagement: Peter Abke und Denise Koch

Der Schaden, der durch unterbliebene Zahlungen eines Schuldners entstehen kann, ist mitunter erheblich. Er kann so beträchtlich sein, dass im Falle des Ausfalls der Forderung die Insolvenz des eigenen Unternehmens droht. 

Diese Gefahr kann und sollte durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden werden. Dieser Bereich ist einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Durch ein außergerichtliches Mahnschreiben, die Durchführung des Mahnverfahrens, einer ggf. erforderlichen Prozessführung bis hin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fordern wir ihre offenen Forderungen ein.

Wir benötigen dazu eine anwaltliche Vollmacht, die betreffende Rechnung sowie gegebenenfalls die Mahnung(en) und können dann unmittelbar für Sie tätig werden.

Vollmacht downloaden

Dabei beginnt unsere Tätigkeit regelmäßig mit einem außergerichtlichen Schreiben, dass bereits vielfach zum Erfolg führt. Schon hier gilt es zu beachten, dass der Schuldner auch unsere anwaltlichen Gebühren zu erstatten hat.

Diese werden daher von uns bereits zusammen mit Ihrer Forderung geltend gemacht.  Sollte der Schuldner auf unser Schreiben nicht reagieren und auch trotz erfolgreicher gerichtlicher Titulierung nicht zahlen, verbleiben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Dabei bewähren sich nach wir vor Pfändungen bei sog. Drittschuldnern, insbesondere Banken und Arbeitgebern im Rahmen von Konten- bzw. Gehaltspfändungen, als wirksames Mittel zur Realisierung Ihrer Forderungen.

Zuständig für Forderungsmanagement sind

Peter Abke Denise Koch

Apropos Mahnungen: Unsere Empfehlung lautet zunächst, in jedem Falle das Zahlungsziel eindeutig auf der Rechnung auszuweisen. Sofern dieses vom Schuldner nicht eingehalten wird, ist natürlich jeder Gläubiger darin frei, ob und ggf. wie viel Mahnungen er aussprechen will. Nach unserer Erfahrung sollte allerdings eine Mahnung (möglichst durch Zustellung per Einschreiben unter Beifügung einer Rechnungskopie) mit kurzer Zahlungsfrist genügen, um auf die Dringlichkeit Ihres Anliegens hinzuweisen.

Weitere Mahnungen lassen allein aufgrund des damit verbundenen Zeitablaufs regelmäßig nur das Risiko eines Forderungsausfalls ansteigen.

Alle Fachgebiete im Überblick
Zum Seitenanfang